Unsere Häuser

Wir berücksichtigen den Anspruch der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen auf Schutz, Geborgenheit, Zuwendung, Sicherheit und Mitwirkung an einer positiven Zukunftsgestaltung. Den Kindern und Jugendlichen wird ein förderndes Umfeld zur Verfügung gestellt, in welchem sie sich stabilisiert entwickeln können und dadurch eine Heimat finden.

  • Verselbstständigungswohngruppe gemäß § 34, 35a und 41 SGB VIII ab 16 Jahren bis über die Vollendung der Volljährigkeit, längstens bis zum 27. Lebensjahr
  • Kapazität 4 Plätze
  • vorrangiges Ziel ist die Vorbereitung und Umsetzung einer perspektivischen, eigenverantwortlichen und selbstständigen Lebensführung

Wir sind zur Zeit noch im Umbau.

  • entstehen wird hier in einem außergewöhnlich historischen Gebäude Wohnraum für Kinder und Jugendliche, ein Begegnungsraum für Jung und Alt, eine Mitarbeiterwohnung sowie 4 Seniorenwohnungen, um gemeinsam leben und wohnen zu können, im Sinne des Mehrgenerationenwohnen